BH-Prüfung


Leitfaden für die internationalen Gebrauchshundprüfungen und die internationale Fährtenhundprüfung der FCI

Dieser Leitfaden wurde durch den FCI-Vorstand in Rom am 13. April 2011 genehmigt und ist gültig ab 01. Januar 2012


Halten von Hunden, Begeleithundprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundeprüfung für den Hundehalter (BH / VT) -- Auszug

Alle Prüfungen und Wettkämpfe unterliegen in Bezug auf Durchführung und Verhalten der Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die Art der Vorführung und deren Beurteilung sind für die Begleithundprüfung nachstehend genauer beschrieben. Die Vorschriften sind für alle Beteiligten bindend, und alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen. Die Veranstaltungen haben Öffentlichkeits-charakter; Ort und Beginn der Prüfung sind den Mitgliedern öffentlich bekannt zu geben, sie sind nur durchzuführen, wenn der ausrichtende FCIMitgliedsverband oder dessen Untergliederungen Terminschutz erteilt hat. Die Mitgliedsverbände sind an diese Rahmenbestimmungen gebunden.


Allgemeine Bestimmungen:

Zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die Sachkundeprüfung analog den Regelungen zum FCI-Hundeführerschein bereits erfolgreich abgelegt haben, einen gültigen VDHSachkundenachweis vorlegen, einen Nachweis erbringen, einen Hund bereits erfolgreich in der Begleithundprüfung geführt zu haben oder die, die den behördlichen Nachweis der Sachkunde vorlegen. Teilnehmer, die erstmalig in einer Begleithundprüfung starten und den entsprechenden Nachweis der Sachkunde nicht erbringen, haben sich am Tag der Veranstaltung dem amtierenden LR zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie mit ihrem Hund im praktischen Teil überprüft werden.
Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen. Das Zulassungsalter beträgt fünfzehn Monate. Um eine Begleithundprüfung durchführen zu können, müssen mindestens vier Hunde in der Prüfung vorgeführt werden. Ist die Begleithundprüfung mit anderen Sparten kombiniert, so haben mindestens vier Teilnehmer (z. B. IPO, FH,BH) an den Start zu gehen. Die zulässige Teilnehmerzahl an einem Prüfungstag für einen LR variiert von 12 bis zu 18 Startern und richtet sich nach der Anzahl der zu prüfenden Abteilungen, die die Anzahl 36 nicht überschreiten darf. (Begleithundprüfung mit der Abnahme der schriftlichen Sachkundeprüfung zählt als 3 Abteilungen, ohne diese theoretische Prüfung sind es 2 Abteilungen.)


Unbefangenheitsprobe:

Vor der Zulassung zur BH-Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsüberprüfung zu unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle der Tätowiernummern und/oder Chip-Nummern erfolgt. Hunde, die nicht identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung in einer Prüfung. Die Beurteilung der Unbefangenheit erfolgt auch während der gesamten Prüfung. Hunde, die bereits die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind vom weiteren Prüfungsverlauf auszuschließen.


Bewertung:

Hunde, die im Teil A („Begleithundprüfung auf einem Übungsplatz“) nicht die erforderlichen 70 % der Punkte erreichen, werden nicht zur Prüfung in den Teil B („Prüfung im Verkehr“) mitgenommen. Am Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein Werturteil „bestanden“ oder „nicht bestanden“ vom LR bekannt gegeben. Die Prüfung ist bestanden, wenn im Teil A 70 % der zu erreichenden Punkte und im Teil B die Übungen vom LR als ausreichend erachtet wurden. Dem LR ist es jedoch gestattet, auf Wunsch des Veranstalters zur Siegerehrung eine Reihung der Teilnehmer vorzunehmen.
Das zu vergebende Ausbildungskennzeichen ist kein solches im Sinne der Zucht-, Schau-, Kör- oder Ausstellungsordnung eines Mitgliedsverbandes des FCI. Die Ablegung der Prüfung ist im Wiederholungsfalle an keine Fristen gebunden. Jedes Prüfungsergebnis ist unabhängig vom Erfolg der Prüfung in den Leistungsnachweis einzutragen.


Laufschema Leinenführigkeit/Freifolge:


Bewertungsschema der praktischen BH-Prüfung


Quellen