Platzordnung

  1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, auf dem Vereinsgelände und im Vereinsheim für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen.

  2. Jedes Mitglied hat sich an die Brandschutzvorschriften zu halten. Die Raucher werden dazu aufgefordert, nur an den für sie vorgesehenen Plätzen zu rauchen und die Reste ordnungsgemäß in die dafür .vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen. Im Vereinsheim gilt grundsätzliches Rauchverbot.

  3. Die Fahrzeuge sind auf den Parkflächen vor dem Vereinsgelände abzustellen. Fahrweg und Zufahrt zum Vereinsgelände sind hierbei frei zu halten.

  4. Nur gesunde Hunde mit gültigem Impfschutz und Haftpflichtversicherung dürfen auf dem Vereinsgelände ausgebildet werden.

  5. Verunreinigungen des Vereinsgeländes durch den Hund (Lösen des Hundes) sind durch den Hundeführer zu beseitigen.

  6. Das Anbinden der Hunde auf und vor dem Vereinsgelände ist untersagt.

  7. Der Hund ist ordnungsgemäß in der eigenen oder in der vereinseigenen Box (Mietgebühr) oder im Auto zu verwahren, wenn er nicht auf dem Ausbildungsplatz seine Ausbildung durchführt.

  8. Auf dem Vereinsgelände ist der Hund grundsätzlich angeleint zu führen. (Außer bei der Ausbildung auf Anweisung des Übungsleiters)
  9. Der Übungsleiter bestimmt bei der Ausbildung den Aufenthalt des Hundes.

  10. In der Vorbereitungszeit auf Prüfungen ist darauf zu achten, dass läufige Hündinnen zwei Wochen vor Prüfungsdurchführung nicht auf den Platz gebracht werden sollten.

  11. Das Ausführen der Hunde ist nur auf dem vorgesehenen Weg bzw. angrenzenden Waldstück gestattet. Dabei ist auf den Wildschutz zu achten. Ferner sind die Hunde bei Dämmerung grundsätzlich an der Leine zu führen.

  12. Bei Unregelmäßigkeiten, z. B. Unfälle auf dem Übungsplatz oder Vereinsgelände, defektes Übungsgerät, Verunreinigungen, Unfallquellen sind selbstständig zu beseitigen und/oder dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen.

  13. Das Betreten des Vereinsheimes und der angrenzenden Terrasse mit Hund ist untersagt und nur in Ausnahmefällen (Verletzung des Hundes, evtl. Ausbildung) gestattet.

  14. Die Platzordnung kann bei Veranstaltungen durch eine Veranstaltungsordnung ergänzt oder geändert-worden.

  15. Die Platzordnung ist auch für Gäste des Vereins bindend.

  16. Bei Verstößen gegen die geltende Platzordnung sind Vereinsmitglieder berechtigt und verpflichtet, gegen diese selbständig und bestimmt entgegen zu treten und diese zu beseitigen sowie dem Vorstand evtl. anzuzeigen.

  17. Beschlossen und genehmigt durch den Vorstand vom 13.01.2000